Sternwarte der Mercedes spezialist in Berlin kfz werkstatt stern warte
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Plakettenverordnung

Ab 2008 gilt das Gebiet innerhalb des Berliner S-Bahn-Ringes als Umweltzone. In dem 88 Quadratkilometer großen Areal dürfen nur Fahrzeuge fahren, die eine Umweltplakette an der Windschutzscheibe tragen. Je nach Schadstoffausstoß des Fahrzeugs ist sie rot, gelb oder grün.

Sollte ihr Fahrzeug die Abgasnorm Euro 2, Euro 3 oder Euro 4 erfüllen, erhalten Sie die Umweltplakette bei uns zu einem Preis von 5,- Euro. Sollte ihr Fahrzeug diese Abgasnormen nicht erfüllen, bieten wir Ihnen eine Umrüstung zu folgenden Preisen an.:

Nachrüstung von E2/Euro1 auf Euro 2: W202/C180 ab € 245,-
Nachrüstung von E2/Euro1 auf Euro 2: W201/190E ab € 245,-
Nachrüstung von E2/Euro1 auf Euro 2: W124/230E ab € 245,-
Nachrüstung von E2/Euro1 auf Euro 2: W201/190D ab € 400.-
Nachrüstung von E2/Euro1 auf Euro 2: W124/250 ab € 425.-
Nachrüstung von E2/Euro1 auf Euro 2: W124/300D ab € 525,.-
Nachrüstung Partikelfilter: A-Klasse W168/170CDI ab € 749.-
Nachrüstung Partikelfilter: C-Klasse W203/270CDI ab € 1249.-
Nachrüstung Partikelfilter: E-Klasse W210/220CDI ab € 799.-

Wir haben für Sie folgende Informationen zu Feinstaub, Plakettenverordnung und Umweltzonen zusammengestellt, um Sie frühzeitig zu informieren.

Was ist Feinstaub?

Feinstaub kann man mit dem bloßen Auge nicht sehen, denn seine Partikel haben einen Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer. Er wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Reifenabrieb und aufgewirbelter Staub verursachen ihn im Straßenverkehr. Vor allem aber Abgase aus ungefilterten Dieselfahrzeugen bewirken eine hohe Konzentration von Feinstaub.

Was sind die Gesundheitsgefahren?

Die besonders kleinen Teilchen des Feinstaubs können zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Kinder und ältere Menschen sind besonders gefährdet.

Was sind Umweltzonen?

Die Bundesländer müssen Luftreinhaltepläne aufstellen und einhalten. Die Bundesregierung hat im Zuge dessen „die Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006) erlassen. So können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 stark feinstaubbelastete Gebiete temporär oder auf Dauer als „Umweltzonen“ ausweisen und dort Fahrverbote für bestimmte Autos aussprechen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Das Fahrverbot gilt überwiegend für Fahrzeuge mit höheren Schadstoff-Emissionen, die keine Plakette erhalten. Das sind Diesel mit Abgasstufe Euro1 und schlechter (Baujahr von Mitte der 90er-Jahre) sowie Benziner ohne geregelten Kat (vor Anfang der 90er-Jahre), teils aber auch (ältere) Kat-Fahrzeuge. Ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen.

Wie sind die Verbotszonen erkennbar?

Die Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet. Ein Zusatzschild zeigt die zur Zufahrt nötigen Plakettenfarben.

Welche Plaketten gibt es für welche Fahrzeuge?

Die Plaketten sind kreisförmig mit einem Durchmesser von 8 cm und erhalten je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Farben (rot, gelb, grün). Sie enthalten in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe (2, 3, 4) sowie ein Schriftfeld, in dem das Kfz-Kennzeichen eingetragen wird. Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der, in den Fahrzeugpapieren eingetragenen, Emissionsschlüsselnummer.

Bei älteren Fahrzeugscheinen (obere Abbildung) steht die relevante Schlüsselnummer unter Ziffer „zu 1“:

 

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2005 (untere Abbildung) steht sie unter Feld 14.1 Relevant sind jeweils die letzten beiden Zahlen.

 Aus der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält.

Schadstoffgruppe Plakette

 

Benzin (Fremdzündung)

 

Diesel (Selbstzündung)

 

 

 

Pkw und Wohnmobile < 2,8 t

alle anderen

 

Pkw bzw. Fzg der Klasse M1 zusätzlich mit PMS* nachgerüstet auf

Pkw bzw. Fzg

der Klasse M1

alle anderen

 

2 rot

 

 

 

25 - 29, 35, 41, 71

20, 21, 22,

33, 43, 53,

60, 61

3 gelb

 

 

Stufe PM 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 - 29, 34, 45,

40, 41, 71, 77

30, 31, 36, 37, 42, 44 - 52, 72

 

34, 44, 54,

70, 71 

4 grün

 

14, 16, 18 - 70, 71 bis 75 1)

 

30 - 55, 60, 61

 

Stufe PM 1: 49 - 52;

Stufe PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 - 48, 67 - 70;

Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 - 66; und

Stufe PM 4

32, 33, 38, 39, 43, 53 - 70,

73 - 75

 

35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91

* PMS- Partikelminderungssystem 1) Wenn es sich um ein Gasfahrzeug nach der Richtlinie 88/77/EWG handelt.

Was kosten Verstöße?

Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muß mit 40 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wo gibt es die Plaketten und was kosten sie?

Die Plaketten gibt es bei den Zulassungsbehörden und überall dort, wo die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden kann. Die Gebühr liegt bei fünf bis zehn Euro.

Was gilt für Gas-Fahrzeuge?

Gas-Fahrzeuge haben einen Ottomotor, es gelten die gleichen Regelungen wie für Benziner.

Wie ändert sich die Schadstoffgruppe durch Nachrüsten?

Für Diesel-Pkw die bereits mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind bzw. nachgerüstet werden, ist für die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe die mit dem Partikelfilter erzielte Partikelminderungsstufe PM1 bis PM5 (siehe Tabelle) gemäß Anlage XXVI StVZO entscheidend.

Übrigens: Bei entsprechender Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Russpartikel-Filtern im Zeitraum Anfang 2006 bis Ende 2009, soll eine einmalige Kfz-Steuerbefreiung von 330 Euro gewährt werden und gilt für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen sind. Ein niedrigerer Steuersatz durch Erreichen einer besseren Schadstoffgruppe und ein höherer Wiederverkaufswert sind weitere Vorteile.

Gerne antworten wir Ihnen noch  weitere Fragen oder vereinbaren mit Ihnen einen Termin zum Einbau eines Russpartikel-Filters.


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